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Honorar

Das Honorar für unsere Leistungen richtet sich entweder nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder nach Vereinbarung.

Vereinbart werden können Zeit- oder Pauschalhonorare.

Honorarvereinbarungen haben sich nach der Bedeutung der Angelegenheiten und nach Verantwortung, Haftungsrisiko und Leistung der Kanzlei zu bemessen.

Wir bieten eine unverbindliche Erstberatung zu 190,00 Euro zuzüglich MwSt. an, § 13 RVG. Im Falle einer Mandatserteilung wird diese Beratungsgebühr angerechnet.

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